Online Video-Sprechstunde...
Seit dem 16.03.2020 bin ich von der kassenärztlichen Vereinigung zum Anbieten der Online Video-Sprechstunde zugelassen.
Kosten...?
Mehr Flexiblität bei geringer Mobilität...
In Zeiten von Corona...
Für wen kommt das in Frage...?
Welche technischen Voraussetzungen sind nötig...?
Neue Patienten...
Für gesetzlich Versicherte kostenlos...
Dieser Service hat für Sie keine zusätzlichen Kosten zur Folge. Bei Patienten die gesetztlich versichert sind, kann dies wie gewohnt mit der Krankenversicherung abgerechnet werden.
Patienten mit privater Krankenversicherung oder Beihilfeversicherungen informieren sich bitte bei Ihrem Versicherungsanbieter.
Mehr Flexibilität...
Gerade für Patienten, die mobil eingeschränkt sind, bietet dies einen leichteren Zugang zu therapeutischen Angeboten. Auch kann in bestimmten Fällen eine Kombination der Behandlung in der Praxis und im heimischen Umfeld indiziert sein und in den Therapieplan eingebettet werden.
In der Zeit von Corona...
Die aktuelle Situation, mit weiter steigenden Fallzahlen von Menschen mit Corona-Infektionen, erfordert eine erhöhte Flexibilität.
Diese möchte ich Ihnen hiermit bieten.
Viele Menschen sind aktuell besorgt. Wenn Sie Ihren und den Bewegungsradius Ihres Kindes gering halten wollen oder müssen, wird durch die Video-Sprechstunde eine Möglichkeit geschaffen, auch beim Einhalten sozialer Distanz, wie gewohnt im therapeutischen Rhythmus zu bleiben.
Nicht für jeden geeignet...
Natürlich prüfen wir gemeinsam genau, ob diese Form des Gesprächs auch zur Situation und dem Bedarf passt.
Gerade für Kinder, bei welchen therapeutische Inhalte vor allem über das Spiel vermittelt werden, ist die Einsatzmöglichkeit dieser Technik sehr beschränkt.
Es ist vorstellbar, dass Jugendliche ab 12 Jahren, dieses Angebot nutzen können. Auch hier gilt diese Angabe nicht als absolut und muss individuell beurteilt werden.
Technische und organisatorische Voraussetzungen...(*)
Zur Durchführung sind nur wenige Voraussetzungen zu erfüllen.
- Von meiner Seite bspw. ist die Kooperation mit einem zertifizierten Anbieter eines solchen Dienstes erforderlich. Ich habe mich für Redmedical entschieden. Es handelt sich um einen von der kassenärztlichen Bundesvereinigung zugelassenen und zertifizierten Anbieter.
- Es ist wichtig, dass beide Seiten mit dieser Form der Kommunikation einverstanden sind. Kinder- und Jugendliche entscheiden dies bis zum 16. Lebensjahr gemeinsam mit Ihren Eltern.
- Der Nutzer benötigt schließlich ein Endgerät (Smartphone, Tablet, Laptop, PC) mit Internetzugang, einem aktuellen Internetbrowser (Firefox, Safari oder Chrome), einer Kamera (Handy-/Tabletkamera, Webcam am PC oder im Laptop) und ein Mikrophon.
- Ob Ihr Gerät voraussichtlich den Service unterstützt, können Sie bereits jetzt prüfen, indem Sie die Seite von Redmedical einmal aufrufen. Sollten Fehlermeldungen auftreten, gebe ich hier ein Übersicht zu bekannten Problemen und möglichen Lösungen.
- Es wird eine ruhige und störungsfreie Umgebung benötigt, möglichst in einem geschlossenen Raum, um die Privatsphäre zu schützen.
- Es müssen alle im Raum anwesenden Personen auf beiden Seiten zu Beginn vorgestellt werden.
- Die Videosprechstunde darf nicht mitgeschnitten oder anderweitig aufgezeichnet werden.
Ablauf...
1.) Um, wie oben angesprochen Ihr Einverständnis zu dokumentieren, müssen Sie mir zunächst folgendes Formular ausgefüllt und unterschrieben zustellen.
2.) Sie erhalten von mir per E-Mail oder SMS einen Link. Diesen können Sie ca. 5 Minuten vor dem vereinbarten Termin gemeinsam mit Ihrem Zugangscode nutzen, um den Chatraum zu betreten. In der Regel klicken Sie den Link direkt an, es öffnet sich Ihr standart Internetbrowser. Sie können den Link auch kopieren und in die Adresszeile des Browsers einfügen oder direkt eintippen.
Es kann sein, dass der eingestellte Standartbrowser diesen Service nicht unterstützt. Hier finden Sie Hinweise, welcher Browser auf Ihrem Gerät den Service unterstützt.
3.) Schließlich beginnt die Video-Sprechstunde und folgt wie gewohnt unserem üblichen Ablauf.
Bei technischen Problemen finden Sie hier eine "Erste Hilfe", um diese zu lösen. Unter Windows können bspw. die Datenschutzeinstellungen das Zugreifen des Browsers auf die Kamera unterbinden.
Neue Patienten...
Sind Sie mit Ihrem Kind noch nicht in meiner Praxis gewesen und wir haben einen Termin zu einem Erstgespräch per Video-Sprechstunde vereinbart, dann sind einige wenige zusätzliche Dinge zu beachten.
Zu Beginn der Video-Sprechstunde erhebe ich Ihre persönlichen Daten bzw. die des Kindes. Dazu ist es erforderlich, dass ich das Lichtbild (soweit vorhanden), Unterschrift, Name, Vorname, Geburtsdatum und Versicherungsnummer prüfe. Zudem erhebe ich die Bezeichnung der Krankenkasse, die Versichertenart und die Anschrift.
Diese Daten werden zur Abrechnung genutzt, wenn im laufenden Quartal die Versichertenkarte nicht in der Praxis eingelesen werden kann. Zudem versichern Sie mir, dass ein Versicherungsverhältnis besteht.
Können Sie mir die Karte bei dem Onlinetermin zur Prüfung nicht vorzeigen, besteht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Möglichkeit binnen 10 Tagen eine Privatrechnung zu erteilen. Diese wird zurückgezahlt, wenn die Versichertenkarte eingelesen wurde.(**)
*) Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß § 291g Absatz 4 SGB V
vom 21. Oktober 2016 in der Fassung vom 30. September 2019
**) Vereinbarung über die Authentifizierung von Versicherten bei der ausschließlichen Fernbehandlung